Wissen · bAV

Unternehmenskasse: Liquidität im Betrieb halten.

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist der älteste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung — und der einzige, bei dem das Vorsorgekapital nicht an einen Versicherer oder an den Kapitalmarkt fließt, sondern als Darlehen im Unternehmen bleibt. Für Betriebe mit Finanzierungsbedarf ist das ein zweiter Kreislauf — mit eigenen Regeln.

Funktionsweise

Ein Kreislauf: Zuwendung, Kasse, Darlehen.

Das Unternehmen richtet eine Unterstützungskasse ein (oder tritt einer Gruppenkasse bei) und dotiert sie mit Mitteln aus Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschüssen. Die Kasse legt das Geld nicht am Kapitalmarkt an, sondern reicht es als Darlehen an das Trägerunternehmen zurück. Die Zuwendung ist Betriebsausgabe, die Liquidität arbeitet weiter im Betrieb — Maschinen, Lager, Wachstum — und die Darlehenszinsen sind beim Unternehmen Betriebsausgabe, bei der Kasse steuerfreier Ertrag. Die Mitarbeiter erhalten eine garantierte Versorgungszusage, für die der Arbeitgeber einsteht.

Im Betrieb
≈ ⅔
der Mittel bleiben nach Angaben des Bundesverbands im Unternehmen, statt an den Kapitalmarkt zu fließen.
Bewährt seit
≈ 150 J.
Die Unterstützungskasse ist der älteste Durchführungsweg der bAV — mit zweistelligen Zuwachsraten im Jahr.
Einstieg
ab ≈ 20
Mitarbeitern über Gruppenunterstützungskassen — eine feste Mindestgröße gibt es nicht.
Steuer und Bilanz

Was § 4d EStG erlaubt — und wo die Grenzen liegen.

  • Dotierungsrahmen. Zuwendungen sind im Rahmen des § 4d Abs. 1 EStG abziehbar: in der Anwartschaft 25 % der zugesagten Jahresrente pro Jahr, ab Rentenbeginn bis zum Deckungskapital nach Anlage 1 zu § 4d EStG. Für Kapitalzusagen gelten eigene, meist klarer kalkulierbare Grenzen.
  • 125-%-Grenze. Übersteigt das Kassenvermögen 125 % des zulässigen Betrags, wird die Kasse partiell körperschaftsteuerpflichtig. Deshalb: Konzeption und laufende versicherungsmathematische Pflege.
  • Bilanz. Keine Pensionsrückstellung, dafür eine Darlehensverbindlichkeit gegenüber der Kasse. Handelsrechtlich bleibt eine Unterdeckung passiviert, solange die Verpflichtung nicht als abgesichert gilt (formale Sicht).
  • Darlehenszins. Ein marktüblicher Zins wird anerkannt; auffällig hohe Zinsen ziehen Betriebsprüfungen an.
  • Lebensende der Zusage. Was am Ende als ungetilgtes Darlehen in der Kasse steht, ist keine Liquidität, sondern steuerpflichtiger Ertrag aus der Ausbuchung — das gehört von Anfang an in die Rechnung.
Sicherheit

Wer haftet, wer sichert.

Der Arbeitgeber haftet für die zugesagte Versorgung — unabhängig vom Durchführungsweg (§ 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG). Für Arbeitnehmerzusagen springt im Insolvenzfall der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) ein; Zusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sind nicht PSV-geschützt und brauchen eine eigene Besicherung, etwa über verpfändete Rückdeckung. Genau hier unterscheidet sich die Unternehmenskasse von der rückgedeckten Unterstützungskasse: Dort fließt die Zuwendung in eine Versicherung ab und ist verpfändbar — bei der pauschaldotierten Kasse bleibt die Liquidität im Betrieb, der Insolvenzschutz muss gesondert gestaltet werden.

Für wen

Wann sich die Unternehmenskasse rechnet.

Für

Passt zu

Unternehmen mit stabiler Belegschaft und Finanzierungsbedarf, die die Kapitalanlage selbst verantworten wollen; Betrieben, die Entgeltumwandlung anbieten und die Liquidität lieber im Haus halten als bei einer Bank aufnehmen; Mittelständlern, die bestehende bAV neu ordnen und enthaften möchten.

Nicht

Passt nicht zu

Unternehmen mit schwankender Ertragslage — die Renten müssen später aus laufenden Erträgen bedient werden; Zusagen an beherrschende GGF ohne Besicherung; Betrieben, die Verwaltung und Gutachten scheuen — die pdUK braucht laufende versicherungsmathematische Pflege.

Kosten

Worauf beim Vergleich zu achten ist

Einrichtungskosten für Konzeption, Recht und Steuer sowie laufende Verwaltungs- und Aktuarskosten — verglichen wird sinnvollerweise auf Basis der Gesamtkosten („Full Service“), nicht nach Einzelposten.

Unsere Einordnung: Im Musterfall des GGF-Vortrags kostet die Zielrente von 5.000 € über die pauschaldotierte Kasse 2.458 € brutto im Monat, barwertig 161 T€ netto — Zuwendung 1.250 €/Monat über sieben Jahre, Darlehen bis maximal rund 660 T€ im Betrieb. Innenfinanzierung mit Steuereffekt — wenn das Unternehmen die Kapitalanlage selbst verantworten will.

Quellen: Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen (bundesverband-pduk.de, Grundlagen und Fragen & Antworten); Vorträge „GGF-Versorgung“ und „Auslagerung von Pensionsverpflichtungen“ (September 2026). Keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Sie erkennen Ihre Situation wieder?

Wir rechnen Ihren Fall — persönlich in Köln oder online. Der erste Termin klärt, was wir dafür brauchen.

Termin vereinbaren Anrufen